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Wofür braucht es Arbeitshygieniker


Spezifische Einsatzbereiche für zertifizierte Arbeitshygieniker nach Schweizer Recht

Ein Teil der Tätigkeiten der Arbeitshygienikerinnen und Arbeitshygieniker ist im Schweizer Recht an verschiedenen Stellen definiert.

- So regelt die EKAS Richtlinie 6508[1] den minimalen Beizug der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) zu denen die Arbeitshygieniker neben Arbeitsmedizin, Sicherheitsingenieure und Sicherheitsfachleuten zählen.

In der Eignungsverordnung (EigV)[2] sind die anerkannten Abschlüsse der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit definiert.

- Die Mutterschutzverordnung [3] und die Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz[4] verlangen den Beizug von Arbeitshygienikern oder Arbeitsärzten sowie weiteren „fachlich kompetenten Personen“ wie Ergonomen zur Durchführung einer „Risikobeurteilung nach den Artikeln 4 und 5“. Diese dient dem die Schwangere betreuenden Arzt als Grundlage für die Eignungsuntersuchung.

- Die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz[5] verlangt nach Art. 4 ein „fachtechnisches Gutachten“ zu Handen der Behörde, „wenn Zweifel bestehen, ob die Anforderungen des Gesundheitsschutzes erfüllt sind“.

- Die Änderung der Jugendarbeitsschutzverordnung (Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz) vom 25.06.2014 verlangt die Ergänzung der Bildungspläne durch „begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes“. Diese sind durch ASA innerhalb von drei Jahren zu erstellen.

Zertifizierung der Arbeitshygieniker

Arbeitshygieniker müssen eine anerkannte Weiterbildung absolvieren (MAS Arbeit & Gesundheit UNI Zürich und Lausanne), zwei Jahre Berufspraxis aufweisen und sich regelmässig fortbilden. Die Zertifizierung erfolgt durch die Schweizerische Gesellschaft für Arbeitshygiene (SGAH) und gilt für jeweils drei Jahre. Die SGAH hat dazu eine unabhängige Zertifizierungsstelle, die SZAH geschaffen. Die SGAH hat ihre Zertifizierung bei der International Occupational Hygiene Association (IOHA) akkreditiert und ist somit international anerkannt. Entsprechend dem IOHA Standard verlangt die SGAH vier Jahre Berufspraxis und führt eine zusätzliche Prüfung durch. Der Berufstitel ist „Arbeitshygieniker SGAH“ bzw. „Arbeitshygienikerin SGAH“.

[1] EKAS Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit der Unfallversicherungen

[2] 822.116 Verordnung über die Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit vom 25. November 1996 (Stand am 5. Dezember 2006)

[3] 822.111.52 Verordnung des WBF über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft vom 20. März 2001 (Stand am 1. Juli 2015)

[4] 822.111 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) vom 10. Mai 2000 (Stand am 1. Januar 2016)

[5] 822.113 Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3) (Gesundheitsschutz)1 vom 18. August 1993 (Stand am 1. Oktober 2015)

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